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BPatG, 02.08.2023 - 7 Ni 10/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 02.08.2023 - 7 Ni 10/21
Nach allgemeiner Rechtsauffassung hat der Senat im Nichtigkeitsverfahren lediglich über konkrete bestimmte alternative Fassungen des Streitpatents zu entscheiden (…vgl. dazu etwa BGH GRUR 2007, 309, juris Rn. 41 - Schussfädentransport; GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II). - BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02
Schussfädentransport
Auszug aus BPatG, 02.08.2023 - 7 Ni 10/21
Nach allgemeiner Rechtsauffassung hat der Senat im Nichtigkeitsverfahren lediglich über konkrete bestimmte alternative Fassungen des Streitpatents zu entscheiden (vgl. dazu etwa BGH GRUR 2007, 309, juris Rn. 41 - Schussfädentransport; GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II). - BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18
Klage auf Nichtigerklärung eines Patents betreffend einen einen …
Auszug aus BPatG, 02.08.2023 - 7 Ni 10/21
Soweit es im Übrigen um das Verständnis der aus D14 zu entnehmenden Lehre geht, kommt eine Beweisaufnahme schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei der Frage der Bestimmung des Offenbarungsgehalts einer Entgegenhaltung um eine Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 4. Februar 2020, X ZR 3/18, Rn. 66 f.). - BPatG, 01.12.2022 - 2 Ni 4/21
Auszug aus BPatG, 02.08.2023 - 7 Ni 10/21
Eine derartige Antragstellung liefe darauf hinaus, dass die Präferenz und damit letztlich die Gestaltung des Streitpatents in gewissem Umfang dem Senat überlassen wäre, was aber grundsätzlich allein der Patentinhaberin vorbehalten ist (vgl. auch 2 Ni 4/21 (EP) verb.m. 2 Ni 15/21 (EP), Urteil vom 1. Dezember 2022, Entscheidungsgründe unter I.).